ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

 

Stand 27.11.2023 

 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für alle Angebote und Veranstaltungen der Skisportlerei Tegernsee GbR, vertreten durch die Geschäftsführer Albert Meier & Andreas Schauer (nachfolgend als Veranstalter benannt).

1. Anmeldung, Vertragsschluss und Fälligkeit des Angebotspreises 

1.1 Nach der Anmeldung zu einem Angebot der Skisportlerei Tegernsee erhalten Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung oder eine Buchungsbestätigung in Textform. Mit der Buchungsbestätigung kommt der jeweilige Vertrag gemäß Angebot mit dem Veranstalter zustande. Eine Rechnung erhalten Sie spätestens 10 Kalendertage vor dem Veranstaltungszeitraum oder wie im jeweiligen Angebot beschrieben.
1.2 Nach dem Erhalt der Rechnung ist 

  • diese bei eintägigen Angeboten oder bei Angeboten mit wiederkehrenden eintägigen Terminen (Dauergruppen) innerhalb von 10 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn abzugsfrei an uns zu begleichen. 
  • bei mehrtägigen Angeboten ist eine sofortige Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtbruttopreises zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung zu zahlen.
  • Liegen bei eintägigen Angeboten weniger als 10 Kalendertage zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungsbeginn oder liegen bei mehrtägigen Angeboten weniger als 30 Kalendertage zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungsbeginn, so ist der jeweilige Rechnungsbetrag unverzüglich (spätestens jedoch vor Veranstaltungsbeginn) zur Zahlung an uns fällig. 

1.3 Bei verspäteten Zahlungseingängen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer / die Teilnehmerin (m/w/d; iF: Teilnehmer) von der Teilnehmerliste zu entfernen.

2. Rücktritt durch den Teilnehmer

2.1 Jeder Teilnehmer hat das Recht, jederzeit von dem Vertrag zurückzutreten.
2.2 Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag durch den Teilnehmer, behält sich der Veranstalter das Recht vor, folgende pauschale Entschädigung (Stornogebühr) zu erheben: 

Veranstaltungen mit einer Dauer von bis zu zwei Tagen:

  • Ab Angebotsbestätigung bis 30 Kalendertage vor Angebotsbeginn: 20% Stornogebühr
  • 29 bis 14 Kalendertage vor Angebotsbeginn: 50% Stornogebühr
  • 13 bis 7 Kalendertage vor Angebotsbeginn: 75% Stornogebühr
  • 6 Tage bis 48 Stunden vor Angebotsbeginn: 90% Stornogebühr
  • weniger als 48 Stunden vor Angebotsbeginn oder bei Nichtantritt: 100% Stornogebühr

Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als zwei Tagen:

  • Ab Angebotsbestätigung bis 60 Kalendertage vor Angebotsbeginn: 20% Stornogebühr
  • 59 bis 30 Kalendertage vor Angebotsbeginn: 50% Stornogebühr
  • 29 bis 14 Kalendertage vor Angebotsbeginn: 90% Stornogebühr
  • weniger als 14 Kalendertage vor Angebotsbeginn oder bei Nichtantritt: 100% Stornogebühr

Die Stornogebühr beträgt jedoch mindestens Euro 25,–. 

2.3 Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühr ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung oder der Eingang der Rücktrittserklärung in Textform
2.4 Der Teilnehmer ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die pauschale Entschädigung eingetreten ist. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Teilnehmer seine Buchung an eine dritte Person abtritt und der Veranstalter die Abtretung annimmt. Der Veranstalter kann die Annahmne der Abtretung nur aus wichtigem Grund verweigern.

3. Rücktritt durch den Veranstalter

3.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Angebot bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, bei mehrtägigen Angeboten bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, abzusagen, wenn die im Angebot beschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Zahlung des Angebotspreises.
3.2 Weiterhin ist der Veranstalter berechtigt, das Angebot abzusagen, wenn aufgrund nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, Schneemangel, politische Unruhen, Umweltkatastrophen, Pandemie, etc. die Durchführung des Angebots unmöglich oder erheblich erschwert ist. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Zahlung des Angebotspreises. Für bereits erbrachte  Leistungen kann der Veranstalter jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.

4. Änderungen des Angebots und des Angebotspreises

4.1 Sollte das Angebot aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht oder nur mit Änderungen durchgeführt werden können (Wettereinfluss, höhere Gewalt, unsichere Schnee- oder Witterungsverhältnisse, mangelnde Kondition der Teilnehmer), stehen den Teilnehmern keine Ansprüche zu, soweit nicht schriftlich oder in Textform ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
4.2 Der Veranstalter behält sich vor, nach Ablauf eines Zeitraums von 4 Monaten nach Abschluss des Veranstaltungsvertrags, mindestens aber 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, den Angebotspreis zu erhöhen, wenn es zu einer nach Vertragsschluss eingetretenen, nicht im Vorhinein absehbaren Erhöhung der Angebotskosten, zum Beispiel der Treibstoffkosten, der Beförderungskosten, den Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafen-, Sicherheits- oder Einreisegebühren, oder einer Änderung der betroffenen Wechselkurse kommt. Eine Erhöhung des Angebotspreises erfolgt nur in dem Umfang, in dem sich die Angebotskosten – anteilig auf die Teilnehmer aufgeteilt – erhöht haben.

5. Gefahrenhinweis und Haftungsbeschränkung

5.1 Jeder Teilnehmer muss sich bei der Buchung eines Angebots darüber im Klaren sein, dass insbesondere Aktivitäten in alpinem Gelände, einschließlich der Benutzung eines Hubschraubers, ständige Gefahren mit sich bringen. Jede Aktivität in alpinem Gelände ist trotz eines Höchstmaßes an Sicherheit mit einem Restrisiko verbunden und es gibt Dinge, die der Veranstalter nicht beeinflussen kann. Schwerste Verletzungen oder Todesfälle sind trotz eines Höchstmaßes an Vorsicht nicht auszuschließen.
5.2 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung insbesondere für: Personenschäden, Sachschäden, Diebstahl. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für Personen- und / oder Sachschäden aufgrund grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Fehlverhaltens. 

6. Versicherungen

6.1 Jeder Teilnehmer ist zum Abschluss einer Unfallversicherung und soweit einschlägig einer Auslandskrankenversicherung verpflichtet. Sollte im Rahmen einer Personenrettung ein Abtransport eines Teilnehmers notwendig werden, gehen die Kosten zu Lasten des Teilnehmers.
6.2 Weiterhin muss jeder Teilnehmer über eine Haftpflichtversicherung verfügen.
Die entsprechenden Versicherungen sind auf Verlangen dem Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.

7. Material und persönliches Können

7.1 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass das zur Durchführung benötigte Material (Ski, Skischuhe etc.) in einwandfreiem Zustand ist. Ersatzmaterial am Veranstaltungsort zu kaufen oder zu mieten, ist häufig nicht oder nur sehr begrenzt möglich.
7.2 Der Veranstalter stellt den Teilnehmern in einigen Angeboten laut Ausschreibung spezielles Testmaterial zur Verfügung. Dieses Testmaterial geht bis zur Rückgabe an den Veranstalter in die Obhut des Teilnehmers über. Bei Verlust oder Beschädigung des Testmaterials muss der Teilnehmer für den Schaden aufkommen.
7.3 Einige Veranstaltungen, die von der Skisportlerei Tegernsee durchgeführt werden, verlangen von dem Teilnehmer eine sehr gute Skitechnik, Disziplin, Standvermögen und Ausdauer (auf spezielle Voraussetzungen wird im Angebot hingewiesen). Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, die die Gruppe aufhalten oder konditionelle Schwächen aufweisen, nicht auf Touren mitzunehmen, im Helikopter zurückzulassen oder die weitere Teilnahme an den sportlichen Aktivitäten der Veranstaltung zu unterbinden. Ein Erstattungsanspruch bereits an den Veranstalter geleisteter Zahlungen erfolgt nicht. 

8. COVID-19 Pandemie Regelungen 

8.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich die gesetzlich verpflichtenden Infektionsschutzmaßnahmen (am Veranstaltungsort) und die allgemein gültigen Hygienevorschriften (am Veranstaltungsort) während der Veranstaltung einzuhalten und benötigte Informationen zu seinem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß dem Veranstalter mitzuteilen.
8.2 Bei einer durch COVID-19 bedingten Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter, verpflichtet sich der Veranstalter dem Teilnehmer den Angebotspreis in voller Höhe bis spätestens 14 Kalendertage nach Absage zu erstatten, sofern keine alternative Veranstaltung mit gleichwertigen Leistungen durch den Veranstalter angeboten werden kann. Eine COVID-19 bedingte Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter erfolgt bei

  • Ausweisung des Veranstaltungsortes als offizielles Risikogebiet durch das RKI
  • Grenzschließung zum und/oder von dem jeweiligen Land des Veranstaltungsortes
  • Ausgabe einer Reisewarnung für den Veranstaltungsortes durch das Auswärtige Amt
  • Quarantäneverordnungen, die die Durchführung des Angebots erheblich erschweren.
  • andere gesetzliche Vorgaben am Durchführungsortes des Angebotes, die die Durchführung des Angebotes erheblich erschweren.

8.3 Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, da der/die Teilnehmer, die am Durchführungsort des Angebotes gültigen Vorgaben gemäß Infektionsschutzmaßnahmen Verordnung nicht erfüllen, erfolgt keine Erstattung des Veranstaltungspreises durch den Veranstalter.
8.4 Nach Antritt der Veranstaltung durch den Teilnehmer erfolgt keine Erstattung des Veranstaltungspreises durch den Veranstalter. Ein Antritt der Veranstaltung ist durch das Erscheinen des Teilnehmers am Veranstaltungsort vollzogen. Für ein Eintreten der oben genannten Fälle nach Antritt der Veranstaltung übernimmt der Veranstalter keine Haftung und es erfolgt keine Rückerstattung der Angebotskosten.
8.4 Ein Rücktritt durch den Teilnehmer aufgrund einer persönlichen COVID-19 Infektion und/oder COVID-19 assoziierten Symptomen unterliegt den unter Punkt 8.2 und 8.3 genannten Bedingungen.
8.5 Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz: Es gibt Reiserücktrittsversicherungen, die sowohl bei einer Erkrankung wegen Corona als auch bei Quarantänemaßnahmen eintreten. Für den Versicherungsschutz ab Beginn der Veranstaltung benötigen Sie eine Reiseabbruchversicherung. Sämtliche Versicherungen sind im eigenen Namen und auf eigene Rechnung des Teilnehmers abzuschließen.

9. Verjährung

Ansprüche des Teilnehmers aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren nach der gesetzlichen
 Regelverjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Teilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so
 ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Veranstalterdie Ansprüche schriftlich oder in Textform zurückweist.

10. Gerichtsstand

10.1 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen, Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird bei Klagen der Gerichtsstand des Veranstalters vereinbart.
10.2 Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Teilnehmers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Teilnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, wird bei Klagen der Gerichtsstand des Veranstalters vereinbart.

11. Salvatorische Klausel

Sollten entgegen den derzeitigen Vorstellungen der Parteien einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Angebotsvertrages unwirksam oder nichtig sein, so betrifft dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Angebotsvertrages nicht.



Kontakt:

Skisportlerei Tegernsee GbR
Geschäftsführer: Albert Meier & Andreas Schauer
Bachlerweg 15a                       
83708 Kreuth
Mobil Andreas:    +49 (0) 175 54 54 355
Mobil Albert:       +49 (0) 175 527 81 87
 
www.skisportlerei-tegernsee.de
[email protected]
www.instagram.com/skisportlereitegernsee